Wie werde ich Gastgeber oder Gastgeberin?
Schön, dass Sie sich für Kinder mit zwei Elternhäusern engagieren möchten. Sie können sich unverbindlich online registrieren. Danach erhalten Sie eine Bestätigungsmail, in der wir Sie um einige Details zu Ihrem Raumangebot bitten. Besonders hilfreich sind Informationen
- zur Verfügbarkeit (z. B. jeden Monat, zweimal im Monat, für Elternteil mit Kind / ohne Kind, Aufenthalt tagsüber),
- zur Art Ihres Raumangebots (z. B. eine Schlafcouch, ein Gästezimmer, Ferienwohnung, ein Spielzimmer im Kindergarten),
- zu Ihrer Wohnsituation (Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Haustiere)
Ihre Anmeldung verpflichtet Sie zu nichts. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf, sobald wir eine Anfrage einer Mutter oder eines Vaters haben. Dies kann schnell gehen oder längere Zeit dauern.
Wie erfolgt die Vermittlung?
Nach Ihrer Anmeldung kontaktieren wir Sie persönlich und besprechen alles Weitere. Sobald wir eine Anfrage eines anreisenden Vaters oder einer anreisenden Mutter erhalten, informieren wir Sie telefonisch und Sie entscheiden, ob Sie dem Gast Ihre Türen öffnen möchten. Erst dann erhalten Sie von uns die Kontaktdaten Ihres Gastes und umgekehrt geben wir mit Ihrer Zustimmung ihre Kontaktdaten an den Vater/die Mutter weiter. Danach meldet sich der Vater/die Mutter bei Ihnen für ein erstes unverbindliches Kennenlernen und Sie entscheiden, ob Sie dem Vater oder der Mutter Ihre Türen öffnen wollen. Bitte geben Sie uns im Anschluss eine kurze Rückmeldung. Sie stehen mit Ihrem Gast in direktem Kontakt und stimmen die Besuchstermine ab. Wir bleiben im Austausch mit Ihnen und sind bei Fragen oder Anliegen telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Wer kann Gastgeberin oder Gastgeber werden?
Alle, die Platz in den eigenen vier Wänden haben und einem anreisenden Papa oder einer anreisenden Mama eine kostenfreie Übernachtung anbieten möchten. Wenn möglich wäre auch eine Spielecke willkommen. Wichtig ist uns die Motivation, die von Herzen kommen sollte und keine kommerziellen oder politischen Interessen verfolgen darf. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Sie!
Wer sind die anreisenden Eltern?
Die Eltern sind getrennterziehende Väter und Mütter, die nach einer Trennung oder Scheidung in weiter Distanz von ihrem Kind entfernt leben und sich die regelmäßigen Ausgaben für die Anreise und Übernachtung nicht leisten können. Trotz räumlicher Entfernung wollen sie jedoch Verantwortung für ihr Kind übernehmen und regelmäßig Zeit mit ihm verbringen. Die Väter und Mütter, die unser Angebot nutzen, beteiligen sich mit einem begrenzten Elternbeitrag an unseren laufenden Kosten. Den Rest der Kosten decken wir jährlich durch Spenden und Fördermittel.
Wie oft besucht ein Vater oder eine Mutter sein/ihr Kind?
Der Umgang mit dem Kind hängt von der vereinbarten Regelung der Eltern ab. In der Regel findet dieser ein- bis zweimal im Monat und meist über ein Wochenende statt. Die genauen Besuchstermine können Sie beim ersten unverbindlichen Kennenlernen mit dem Vater oder der Mutter direkt abstimmen. Sie allein entscheiden den Rahmen Ihrer Gastfreundschaft. Jedes Angebot von Ihrer Seite ist eine Entlastung.
Was passiert, wenn es zwischen mir und dem Elternteil nicht klappt?
Für Ihren Gast ist die Situation ebenso neu wie für Sie. Gut ist es, wenn Sie von Anfang an den Rahmen Ihrer Gastfreundschaft besprechen (z. B. späteste Ankunft, Benutzung der Küche, des Badezimmers oder andere Räumlichkeiten, Nachtruhe, Nichtraucher-Regeln etc.). Wir empfehlen immer ein unverbindliches Kennenlernen vor der ersten Übernachtung – digital oder vor Ort. Wenn es dann doch nicht klappen sollte, geben Sie uns einfach Bescheid. Wir behandeln Ihre Rückmeldung diskret und vertraulich.
Kann ich mein Engagement auch unterbrechen?
Selbstverständlich können Sie pausieren. Urlaub, Umbau, Krankheit – manchmal erfordern andere Themen Ihre ganze Aufmerksamkeit. Dafür haben wir natürlich Verständnis. Geben Sie uns einfach Bescheid. Wir sprechen mit Ihrem Gast und versuchen eine Alternative zu finden.